Fahrzeug verkauft zulassungsstelle melden

Unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug im noch zugelassenen oder bereits abgemeldeten Zustand übergeben. 1 Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde schnellstmöglich darüber informieren – dies erfolgt z. B. durch einen Kaufvertrag. 2 Bei verkauften, verschenkten oder stillgelegten Fahrzeugen muss unverzüglich die Zulassungsstelle, die dem Fahrzeug (zuletzt) ein amtliches Kennzeichen. 3 Die Veräußerungsanzeige ist gemäß FZV vorgeschrieben, um die zuständigen Zulassungsstelle und den Kfz-Versicherer über den Verkauf eines Autos zu. 4 Wer sich ein Auto kauft, muss es anmelden, wer eines verkauft, sollte es abmelden. Dafür brauchen Sie einige Unterlagen. Die wichtigsten Infos. Bei der Zulassungsstelle kann man sich vertreten lassen. Verkäufer sollten das Fahrzeug vor der Übergabe selbst abmelden. Ausnahme: Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen. Erst anmelden, dann losfahren. 5 Senden Sie dazu der Zulassungsstelle den Kaufvertrag oder die Schenkungsurkunde in Kopie zu. Achten Sie auf den notwendigen Vermerk, dass Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) an den neuen Besitzer übergeben wurden. 6 Ein Auto, das nach zugelassen wurde, kannst Du auch online abmelden. Dazu rufst Du das Onlineportal Deiner Zulassungsbehörde auf und gibst alle notwendigen Daten, unter anderem Dein Kfz-Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifikationsnummer, ein. Nach Überprüfung erhältst Du online die Abmeldebestätigung. 7 veräußerungsanzeige kfz-zulassungsstelle pdf Bei verkauften, verschenkten oder stillgelegten Fahrzeugen muss unverzüglich die Zulassungsstelle, die dem Fahrzeug (zuletzt) ein amtliches Kennzeichen erteilt hat, . 8 für die Zulassungsstelle, bei der das Kraftfahrzeug angemeldet ist. Denn die Zulassungsbehörde benötigt die Veräußerungsanzeige, um den Eintrag ins Fahrzeugregister zu aktualisieren. für den Versicherer, bei dem die Kfz-Haftpflicht für das Fahrzeug abgeschlossen wurde. 9 Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens sind es etwa 28 Euro. Für neue Kennzeichen – falls erforderlich – sind rund 25 Euro einzukalkulieren. Das Auto-Ummelden muss unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – nach Verkauf bzw. Umzug erfolgen. veräußerungsanzeige kfz formular 10