Generalistische pflegeausbildung fehlzeiten

Grundsätzlich gilt, dass. 1 Im Pflegeberufegesetz (PflBG) ist geregelt, dass Fehlzeiten wegen Krankheit oder aus anderen, von Auszubildenden nicht zu vertretenden Gründen bis zu 2 (1) Auf die Dauer der Ausbildung werden angerechnet: 1. Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub oder Ferien,; 2. Fehlzeiten wegen Krankheit oder aus anderen, von. 3 Das Altenpflege- und das Hebammengesetz sehen eine anrechenbare Fehlzeit von 12 Wochen während der gesamten Ausbildung vor. Bei Schwangerschaft ist eine. 4 Fehlzeiten Grundsätzlich gilt, dass Krankheits- und andere Fehlzeiten jeweils 10% der gesamten praktischen und theoretischen Ausbildungszeit nicht überschreiten dürfen (§ 13 PflBG). Dies entspricht Stunden des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie Stunden der praktischen Ausbildung bei einer regulären, dreijährigen Ausbildung. 5 (4) Fehlzeiten können nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Pflegeberufegesetzes angerechnet werden, soweit diese einen Umfang von 25 Prozent der Stunden eines Pflichteinsatzes nicht überschreiten. Urlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu gewähren. 6 Im Pflegeberufegesetz (PflBG) ist geregelt, dass Fehlzeiten wegen Krankheit oder aus anderen, von Auszubildenden nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden des theoretischen und praktischen Unterrichts nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV) auf die Dauer der Ausbildung angerechnet. 7 fehlzeiten ausbildung pflege corona Fehlzeiten. Grundsätzlich gilt, dass Krankheits- und andere Fehlzeiten jeweils 10% der gesamten praktischen und theoretischen Ausbildungszeit nicht überschreiten dürfen (§ 13 PflBG). Dies entspricht Stunden des theoretischen und praktischen Unterrichts . 8 Keine Fehlzeiten sind Freistellungsansprüche nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder den Landespersonalvertretungsgesetzen (§ 13 Abs. 3 PflAPrV). Hierzu zählen auch die Freistellungsansprüche der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung. 9 Fehlzeiten wegen Krankheit oder aus anderen, von der Auszubildenden oder dem Auszubildenden nicht zu vertretenden Gründen. a) bis zu 10 Prozent der Stunden des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie. b) bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung. härtefallantrag ausbildung corona 10 Die generalistische Pflegeausbildung wird über die folgenden Gesetze und Verordnungen Im Abschlusszeugnis der Pflegeschule erscheinen alle Fehlzeiten. 11 krankenpflegeausbildung fehlzeiten überschritten Im Pflegeberufegesetz (PflBG) ist geregelt, dass Fehlzeiten wegen Krankheit oder aus anderen, von Auszubildenden nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der . 12